Beschreibung
Partikelfiltrierende Halbmaske mit CE-Kennzeichnung als persönliche Schutzausrüstung vor Tröpfchen, Aerosolen und Partikeln zum Eigen- und Fremdschutz.
EN 149:2001+A1:2009
FFP2-Masken müssen mindestens 94 % der Testaerosole filtern. Sie bieten daher nachweislich einen wirksamen Schutz auch gegen Aerosole. Die Prüfnorm ist, gemeinsam mit dem CE-Kennzeichen und der vierstelligen Kennnummer der Benannten Stelle, auf der Oberfläche der FFP-Maske aufgedruckt. Das Konformitätsbewertungsverfahren schließt eine sogenannte „Baumusterprüfung“ nach PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ein.
Inhalt: | 10,00 Stück |